Sollten Sie bereits eine Ladung zum Gerichtstermin vor einem Strafgericht erhalten haben, so ist ebenfalls sofort ein Strafverteidiger zu beauftragen. Wir werden noch am selben Tag Akteneinsicht bei dem zuständigen Gericht beantragen und sofort telefonisch mit dem jeweiligen Vorsitzenden in Kontakt treten. Dies ist auch erforderlich, da unter Umständen der bereits anberaumte Termin zur Hauptverhandlung aufgrund der uns als Verteidiger zuvor zu gewährenden Akteneinsicht nicht zu halten ist. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass noch nichts verloren ist und wir noch das gesamte Verteidigerspektrum zur Verfügung haben, auch wenn Sie im Ermittlungsverfahren keinen Verteidiger beauftragt hatten bzw. dieser untätig geblieben war. Nach Gewährung der Akteneinsicht werden wir das Verteidigungsziel festlegen und die Verteidigungsstrategie mit Ihnen erörtern.