Gericht? Hauptverhandlung? Haftprüfung?
Wir helfen Ihnen in Ihrer Situation!
Was können wir für Sie tun?Polizei? Staatsanwalt? Steuerfahndung?
Wir helfen Ihnen in Ihrer Situation!
Was können wir für Sie tun?Unfall? Nötigung? Führerschein in Gefahr?
Wir helfen Ihnen in Ihrer Situation!
Was können wir für Sie tun?
Herzlich Willkommen bei der Kanzlei Heimbürger & Partner!
Seit dem Gründungsjahr 1999 in Düsseldorf zeichnet sich unsere Kanzlei durch professionelle Beratung und Verteidigung auf dem Gebiet des Strafrechts und des Rechts der Ordnungswidrigkeiten aus. Unsere Mandantschaft setzt sich aus Privatpersonen, Geschäftsführern und Unternehmen zusammen. Das Kanzleiteam besteht aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und qualifizierten Rechtsanwaltsfachangestellten. Wir legen den Fokus auf fortwährende Fortbildung und Nutzung von Möglichkeiten der Digitalisierung.
Zu unseren Arbeitsstandards gehören:
- Nutzung der elektronischen Akte durch papierloses Dokumentenmanagement
- Hochsichere verschlüsselte Kommunikation durch Einsatz der Webakte
- Besprechungen auch per Videokonferenz
- Nutzung von Onlinedatenbanken
Wenn Sie sich strafrechtlich beraten lassen möchten, setzen Sie sich bitte telefonisch oder über den kostenlosen Erstkontakt mit uns in Verbindung.
Sie können uns auch über diese Website unter dem Menüpunkt: „Webakte“ unverbindlich eine Anfrage stellen oder Unterlagen senden. Alle Informationen werden verschlüsselt und werden unter Beachtung des Datenschutzes gespeichert.
ERSTE HILFE! – Was können wir für Sie tun?
Benötigen Sie eine Beratung mit strafrechtlichem Bezug oder geht es um eine Ordnungswidrigkeit?
Oder finden Sie sich in einer der nachfolgenden Situationen wieder?
Für die Kontaktaufnahme haben Sie die Wahl:
- Telefonat
- Verschlüsselte Kommuniktion über die Webakte
- Video-Chat
- Besprechung in der Kanzlei
Wir heißen Sie willkommen!
Telefon:
Online-Datenaustausch:
Unsere Rechtsanwälte
Rechtsanwalt
Thomas Heimbürger
Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, Anwaltszulassung seit 1995. Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), stellvertretender Vorsitzender des Vorprüfungsausschusses Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mitgliedschaften:
- Strafverteidiger Organisation-NRW e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV)
- Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften e.V.
- Deutscher Anwaltverein, Düsseldorfer Anwaltverein
Herr Rechtsanwalt Heimbürger hat sich auf die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert.
Rechtsanwalt
Stefan Loske
Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, Anwaltszulassung seit 1999.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwalt Verein (DAV)
- Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften e.V.
- Deutscher Anwaltverein, Düsseldorfer Anwaltverein
Herr Rechtsanwalt Stefan Loske hat sich auf die Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert.
Rechtsanwältin
Zoryana Koman
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Studium der Rechtswissenschaften auf der Handelsakademie Lviv. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Anwaltszulassung seit 2013. Sprachen: Deutsch, Ukrainisch, Russisch.
Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutscher Verkehrsgerichtstag – Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Deutscher Anwaltverein, Düsseldorfer Anwaltverein
Frau Rechtsanwältin Koman hat sich auf die Verteidigung in Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten spezialisiert.
Unser Credo
Ein eherner Grundsatz unsereres Strafprozesses lautet (vgl. §§ 55 und 136 StPO):
Nemo tenetur se ipsum accusare – Niemand muss sich selbst belasten!
Dies stellt einen Grundpfeiler unserer Strafprozessordnung dar! Wir als Kanzlei für Strafrecht in Düsseldorf und Viersen sorgen dafür, dass Ihre Rechte auch im Strafprozess gewahrt werden.
Jeder kann schneller mit dem Strafrecht in Berührung kommen, als ihm lieb ist! Unsere Strafverteidiger sind Ihre Trutzwehr gegen die Allmacht des Staates, der Polizei und der Behörden.
Strafrecht
Was ist zu tun, wenn Sie einer Straftat bezichtigt werden?
Zunächst gilt der Grundsatz: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
Erst sollten Sie den erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht Ihres Vertrauens konsultieren, bevor Sie dem „netten“ Polizeibeamten die Arbeit erleichtern und eine Aussage machen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen unsere Kompetenzschwerpunkte näherbringen:
Betäubungsmittelstrafrecht
Gemäß § 1 BtMG sind Betäubungsmittel die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen. Seit dem 26.11.2016 gibt es darüberhinaus ein eigenes Gesetz für die sogenannten „neuen psychoaktiven Stoffe“, nämlich das NpSG. Hierunter fallen die fälschlich als „Legal Highs“ bezeichneten Stoffe, aus einer der in der Anlage zu dem NpSG genannten Stoffgruppen. Wir verteidigen Sie im Bereich des BtMG gegen die Vorwürfe des Besitzes und des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln mit den entsprechenden Qualifikationen der §§ 29 – 30b BtMG. Weiter verteidigen wir Sie bei Straftaten aus § 4 des NpSG und bei Vorwürfen gemäß §§ 95 und 96 AMG.
Internetstrafrecht
Wenn wir von Cybercrime sprechen, so ziehen sich die von den Ermittlungsbehörden verfolgten Straftaten durch nahezu sämtliche Bereiche des Lebens. Denn hier geht es längst nicht mehr „nur“ um Datendiebstahl, Datenmanipulation, Sabotage und Computerbetrug. Computerkriminalität umfasst im weiteren Sinne auch Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten.
Hierzu zählen unter anderem:
- Hacking
- Phishing
- Identitätsdiebstahl
- Verstöße gegen das Urheberrecht
- Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie
- Besitz und Verbreitung von Jugendpornographie
- Digitale Erpressung
- Cyber Mobbing
- Cybergrooming
- Internetbetrug
Sexualstrafrecht
Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention lautet:
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt wurde, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Auch der Verdacht, eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen zu haben, nimmt niemandem den Anspruch auf ein faires Verfahren und einen Verteidiger. Die gesellschaftliche Vorverurteilung ist mit dem geltenden Prinzip der Unschuldsvermutung unvereinbar! Es gilt frühzeitig die entsprechenden Schritte einzuleiten, um drohende Nachteile jedweder Art abzuwenden oder zumindest abzufedern.
Arbeitsstrafrecht
- Beitragsvorenthaltung nach § 266a StGB
- Illegale Ausländerbeschäftigung nach § 404 SGB III
- Illegale Beauftragung und Erwerbstätigkeit nach § 98 Abs.2a 3 Nr. 1 AufenthG
- Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände nach dem SchwarzArbG
- Illegale Arbeitnehmerüberlassung nach den §§ 15 AÜG
- Illegale Arbeitnehmerentsendung
- Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG also Verstöße nach dem Mindestlohngesetz
- Lohnwucher
- Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB
- Straftaten und Ordnungswidrigkeiten auch dem den §§ 25 und 26 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
- Strafrechtliche Haftung für Unfälle am Arbeitsplatz
- Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Sind Sie wegen des Tatverdachts der Steuerhinterziehung in das Blickfeld der Steuerfahndung oder der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftsstrafrecht geraten? Befürchten Sie die Aufdeckung von Vermögen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland? Haben Sie die Erfüllung strafbewehrter Pflichten, z.B. Insolvenzantrag, korrekte Bilanzierung „vergessen“? Stehen Sie z.B. wegen Korruption oder Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr unter Verdacht oder haben erhebliche Mittel zu eigenen Zwecken aus dem Betrieb “abgezweigt” oder führen eine “schwarze“ Kasse oder Schattenbuchhaltung?
Vermögensstraftaten
Wir beraten und vertreten Sie gegen die Deliktsvorwürfe des Betrugs und Untreue.
Jugendstrafrecht
Strafrechtliche Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden. Hier gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Durch dieses Gesetz soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachenden entgegenwirken.
Verkehrsrecht
Straftaten im Straßenverkehr
Verkehrsstrafrecht ist eine äußerst vielschichtige Materie. Ein drohender Fahrerlaubnisentzug oder ein Fahrverbot kann mit einer Bedrohung der Existenz einhergehen. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht vertreten und verteidigen Sie gegen folgende Vorwürfe:
- Fahrlässige Tötung, § 222 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- Trunkenheit im Straßenverkehr, § 316 StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315 c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315 b StGB
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315 d StGB
- Nötigung im Straßenverkehr, § 240 StGB
Ordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Abstandsverstöße
- Rotlichtverstöße
- Alkohol- und Drogenkonsum
- Handyverstöße
Verkehrsunfallrecht
Wir unterstützen bei der Bearbeitung folgender Fragen:
- Wie führe ich die Beweissicherung durch?
- Wer zahlt die Reparatur meines Fahrzeuges?
- Zahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltsgebühren?
- Muss ich das Fahrzeug reparieren lassen, um Schadenersatz zu bekommen?
- Soll ich ein Sachverständigengutachten erstellen lassen?
- Wer trägt die Kosten des Sachverständigengutachtens?
Fahrerlaubnis – Führerschein
Das Verkehrsverwaltungsrecht, und als Teil davon insbesondere das Fahrerlaubnisrecht, ist immer dann von Bedeutung, wenn es zu einer Eintragung in das Fahreignungsregister gekommen ist, wenn ein Fahrverbot verhängt worden ist oder wenn gar die Fahrerlaubnis durch Urteil eines Strafgerichts entzogen wurde. In all diesen Fällen erhält die für Sie als Betroffenen zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Mitteilung, in der die entsprechende Entscheidung niedergelegt ist.
Kontakt
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Düsseldorf
Unsere Kanzlei befindet sich auf der Cecilenallee 42 in Düsseldorf-Golzheim. Parkplätze befinden sich gegenüber der Kanzlei am Rheinpark.
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Unsere Zweigstelle befindet sich auf dem Donker Weg 7 in Viersen, in dem Bereich zwischen dem Beckersweg und der Eichenstrasse. Wenn Sie von der Kölnischen Straße kommen, biegen Sie in die Bachstrasse ab und biegen dann nach etwa 1,4 km nach links in den Donker Weg.
Parkplätze befinden sich vor dem Haus.
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