Ihre Anwälte für Verkehrsrecht in allen Bußgeldangelegenheiten
Wenn Ihnen ein Verstoß im Straßenverkehr vorgeworfen wird, der zur Eintragung eines Punktes in das Fahrerlaubnisregister oder sogar zu der Verhängung eines Fahrverbotes führen kann, ist grundsätzlich die Verteidigung durch einen versierten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu empfehlen. Denn es gilt die 8-Punkte Grenze. Beim Erreichen von 8 Punkten im Fahrerlaubnisregister (FAER) wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ist ein Punkt im FAER eingetragen, bleibt er dort 2,5 bzw. 5 Jahre je nach Schwere des Verstoßes, bis er wieder gelöscht wird. Für bestimmte Straftaten im Straßenverkehr werden bei Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. bei Verhängung einer sogenannten isolierten Sperre werden 3 Punkte eingetragen. Für weniger gravierende Straftaten und besonders gravierende Ordnungswidrigkeiten werden 2 Punkte eingetragen, für die übrigen Ordnungswidrigkeiten ab einem Regelbußgeld von 60,- EUR wird ein Punkt eingetragen. Dies gilt soweit eine Verurteilung erfolgt, oder der Bußgeldbescheid in Bestandskraft erwächst.
Also muss die Eintragung jedes einzelnen Punktes unbedingt vermieden werden.
Soweit Sie als Betroffener nicht über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, ist abzuwägen, ob sich die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts wirtschaftlich vertreten lassen bzw. im Verhältnis zu den angedrohten Konsequenzen stehen. Wir beraten Sie diesbezüglich und schätzen Ihr Kostenrisiko im Verhältnis zu den Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis für Sie ab.
Soweit Sie im Außendienst tätig sind oder in besonderem Maße auf Ihren Führerschein bzw. Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind oder wenn bereits eine oder mehrere Voreintragungen im Fahrerlaubnisregister vorhanden sind, ist die umfassende anwaltliche Vertretung anzuraten. Wir finden als Fachanwälte für Verkehrsrecht mit jahrzentelanger Erfahrung die für Sie jeweils beste Lösung im Einzelfall.
Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts sind die folgenden Verstöße von besonderer Relevanz, da Sie im Falle einer Verurteilung den Eintrag von bis zu zwei Punkten in das Fahrerlaubnisregister nach sich ziehen und auch zu einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten führen können:
• Geschwindigkeitsüberschreitungen
• Abstandsverstöße
• Rotlichtverstöße
• Alkohol- und Drogenkonsum
• Handyverstöße
Geschwindigkeitsüberschreitung
Soweit Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, ist eine seriöse Beratung über die Erfolgsaussichten erst möglich, wenn der Rechtsanwalt Einsicht in die Bußgeldakte nehmen konnte. Nur nach Prüfung der Bußgeldakte lässt sich eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung seriös vornehmen.
Eine Akteneinsicht nimmt der Rechtsanwalt nur vor, wenn er durch Sie zuvor mandatiert wurde. Dann muss die Behörde angeschrieben werden und das Akteneinsichtsgesuch dort beantragt werden. Nach Eingang und Prüfung der Akte wird Sie Ihr Rechtsanwalt dann eingehend über die Erfolgsaussichten und die richtige Verteidigungsstrategie aufklären.
Es gibt zahlreiche Internetangebote, die eine kostenlose Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit versprechen. Dies ist in der Regel unseriös. Ohne Einsichtnahme in die Bußgeldakte ist dies nicht möglich. Und die Einsicht in die Bußgeldakte kostet Zeit, da eine sorgfältige Prüfung notwendig ist, um die Erfolgsaussichten des Verfahrens realistisch beurteilen zu können. Überdies wird eine Aktenpauschale von derzeit 12,- EUR von den Ordnungsämtern für die Gewährung von Akteneinsicht erhoben. Hinzu kommen die Kosten für das Anfertigen von Kopien und der Zeitaufwand des Rechtsanwalts für die Prüfung der Akte.
Aus der Akteneinsicht ergeben sich wichtige Informationen über das jeweils verwendete Messgerät. Auch die Einsicht in das Messprotokoll, den Eichschein, die Schulungsnachweise der Messbeamten und nicht zuletzt des Beschilderungsplans ist unerläßlich, um unserem Mandanten eine verbindliche Einschätzung über den Erfolg einer Anfechtung des Messergebnisses geben zu können.
Soweit die Geschwindigkeitsmessung unter Einsatz einer Videoaufzeichnung erfolgte, können gerade aus dem Messfilm wichtige Informationen hergeleitet werden. In vielen Fällen hat die Bild für Bild Betrachtung der Videoaufzeichnung zu einer nachfolgenden Einstellung des Bußgeldverfahrens geführt. Nur bei einer exakten Prüfung der Akte und einer vorhandenen Videodokumentation kommen Fehler einer Messung ans Tageslicht, die ansonsten unbeachtet bleiben.
Handyverstoß
Soweit Ihnen vorgeworfen wird, ein Mobiltelefon im Straßenverkehr unerlaubt benutzt zu haben, ist ebenfalls unbedingt die Einsichtnahme in die Bußgeldakte durch den Rechtsanwalt vorzunehmen. Der Vorwurf ist in § 23 Abs. 1a, 1b und 1c StVO konkretisiert.
Zuletzt wurden die Sanktionen bei einem Verstoß gegen das sog. „Handyverbot“ drastisch erhöht. Zudem sind nun alle elektronischen Geräte umfasst, soweit sie rechtswidrig benutzt werden. So werden beim Führen eines Fahrzeugs unter Verwendung eines Handys bzw. elektronischen Gerätes 100 EUR Bußgeld und ein Punkt fällig. Soweit durch die rechtswidrige Benutzung gar eine Gefährdung oder Sachbeschädigung verursacht wird, ist ein Bußgeld von 150 EUR, bzw. 200 EUR zu zahlen. Überdies werden 2 Punkte im FAER eingetragen und ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
Aus der Ermittlungsakte lassen sich weitere Erkenntnisse für Ihre Verteidigung ziehen. Insbesondere ob es sich um einen gezielten Überwachungsakt der Polizei handelt, welcher Polizeibeamte aus welcher Position was genau gesehen haben will und insbesondere, aus welcher Entfernung der Polizeibeamte den Verstoß beobachtet hat.
Aufgrund der gesetzgeberischen Verschärfungen der Sanktionen eines Handy- bzw. Geräteverstoßes ist daher bei bereits vorhandenen Voreintragungen im Fahrerlaubnisregister die Einschaltung eines versierten Rechtsanwalts dringend anzuraten.