Der Anwalt für Verkehrsrecht setzt Ihre Ansprüche nach einem Verkehrsunfall durch
Ein Verkehrsunfall ist für jede Kraftfahrerin und jeden Kraftfahrer eine Stresssituation. Ein kostspieliger Blechschaden ist regelmäßig die Folge. Oft kommen aber auch Verletzungen oder gar bleibende gesundheitliche Schäden hinzu. Manche Beteiligte erleiden einen Unfallschock. Es fällt schwer, in dieser Situation die Ruhe zu bewahren. Es ist dennoch wichtig, das Richtige zu tun. Nur so besteht die Aussicht, dass alle berechtigten Schadenersatzansprüche von der gegnerischen Haftpflichtversicherung schnell anerkannt und auch vollständig reguliert werden.
Wir setzen Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall durch
Unsere Rechtsanwälte besuchen regelmäßig Fortbildungen. Die Kanzlei Heimbürger & Partner unterstützt Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und ist nicht daran interessiert, den Versicherungen Geld zu sparen. Mit unserer unabhängigen, ausschließlich Ihren Interessen verpflichteten Rechtsberatung und Rechtsvertretung helfen wir Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche möglichst vollständig durchzusetzen.
Wichtig: Sie sollten nach einem Unfall niemals unmittelbar mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnehmen, oder über den Zentralruf der Autoversicherer mit der Versicherung der Gegenseite korrespondieren. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung naturgemäß andere wirtschaftliche Interessen als Sie verfolgt. Allein ist es daher für Sie oft sehr schwierig, Ihr Recht durchzusetzen. Recht haben und Recht bekommen könne so sehr schnell zwei verschiedene Dinge sein!
Bei uns haben Sie die Wahl wie Sie unseren Verkehrsunfallservice in Anspruch nehmen möchten:
- Besuch in unserer Kanzlei auch ohne Termin.
- Telefonische Unterstützung noch am Unfallort.
Insbesondere bei unklarer Haftungslage geben wir Ihnen noch am Unfallort exakte Handlungsanweisungen, damit Sie Ihre Rechte wahren können. Bei Bedarf werden wir für Sie weitere Maßnahmen wie die Beauftragung von Abschleppdiensten, Werkstätten und Sachverständigen in die Wege leiten.
So werden Wartezeiten und damit Ihr Aufwand minimiert!
Und: Versuchen Sie auf keinen Fall, den Unfallschaden selbst mit der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner zu regulieren. Die gegnerische Kraftfahrzeugversicherung suggeriert Ihnen, Ihr „Kunde“ zu sein. In erster Linie geht es der Versicherungswirtschaft aber darum, die Kosten so gering wie möglich zu halten. Dies beinhaltet immer die Gefahr, dass Sie nicht ausreichend über Ihre Ansprüche informiert werden, oder dass Sie einen nur teilweisen Ausgleich Ihrer Forderungen erhalten.
Welche Ansprüche können im Falle von Verletzungen geltend gemacht werden?
Die Beantwortung dieser Frage hängt selbstverständlich davon ab, welche Schäden Sie erlitten haben. Insbesondere können folgende Ersatzansprüche bei Verletzungen bestehen:
Im Falle von Personenschäden können Sie einen Schmerzensgeldanspruch gegen die gegnerische Kraftfahrtzeughaftpflichtversicherung haben.
Die Frage nach der Höhe des Schmerzensgeldanspruchs kann nicht einheitlich beantwortet werden. Es gibt zwar einschlägige Tabellen, wie zum Beispiel die ADAC Schmerzensgeldtabelle Hacks/Ring/Böhm oder die Tabelle IMM-DAT. In diesen Tabellen sind Gerichtsurteile aufgelistet, in denen für bestimmte Verletzungen in dem spezifischen Schadensersatzprozess ein Schmerzensgeld durch das erkennende Gericht festgesetzt worden ist. Dabei können die Urteile niemals 1:1 für Ihren Fall übernommen werden, da jeder Personenschaden im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden muss. Zum einen sind die Verletzungen, für die in einem Urteil ein Schmerzensgeld festgesetzt worden ist, nahezu nie völlig mit den Verletzungen identisch, die im aktuellen Fall vorliegen. Zum anderen hängt das Problem mit der Tatsache zusammen, dass dem Schmerzensgeld eine Doppelfunktion zukommt und zwar sowohl eine Ausgleichsfunktion, als auch eine Genugtuungsfunktion.
Hierbei wird berücksichtigt, dass jeder Mensch erlittene Verletzungen und Schmerzen anders wahrnimmt und erlebt. Ebenso wirken sich Verletzungen und Schmerzen bei jedem Menschen abhängig von seinen Lebensumständen, seinem Alter etc. anders aus. Eine weitergehende Erörterung würde diesen Rahmen sprengen.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass nur ein im Verkehrsrecht qualifizierter und spezialisierter Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen kann, Ihre berechtigten Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen!
Aus Personenschäden können weitere so genannte materielle Ansprüche erwachsen:
Hierzu zählen beispielsweise die so genannten vermehrten Bedürfnisse. Hierunter sind alle unfallbedingten und ständig wiederkehrenden Aufwendungen, die den Zweck haben, Nachteile auszugleichen, die dem Verletzten infolge dauernder Beeinträchtigungen seines körperlichen Wohlbefindens entstehen. Hierunter fallen etwa:
- Blindenhund samt Futter
- Behindertengerechte Umrüstung eines Kraftfahrzeugs, bzw. die Gestellung eines Sonderfahrzeugs
- Einbau eines Personenaufzugs in das Haus, Treppenlift
- Badezimmer-Sondereinrichtung
- Hilfskraft für Begleitung, Pflegeperson, Gartenarbeit
- Behindertengerechter Umbau oder Rückbau einer Wohnung bzw. eines Hauses.
Weiter können so genannte Heilbehandlungskosten entstehen. Ein weiterer wichtiger und häufig übersehener Anspruch ist der Haushaltsführungsschaden. Die Haushaltsführung einschließlich der Kindererziehung wird als eigene Erwerbstätigkeit und damit als eine Unterhaltsleistung mit eigenem wirtschaftlichem Wert angesehen. In dem teilweisen Verlust der Fähigkeit, den Haushalt zu führen, liegt also ein ersatzfähiger Schaden des Geschädigten bzw. der Geschädigten.
Auch die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist äußerst kompliziert und gehört unbedingt in die Hände eines verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalts.
Als weitere materielle Schadensposition eines Personenschadens ist der Erwerbsschaden des Verletzten zu nennen. Hierunter sind alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu verstehen, die der Geschädigte erleidet, weil er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht mehr einsetzen kann. Sowohl der Verlust von Einkommen jeder Art, als auch sämtliche Vermögensnachteile, die im Zusammenhang mit der Verwertung der Arbeitskraft stehen, fallen hierunter. Auch die Berechnung dieser Schadenspositionen ist sehr schwierig. Insbesondere bei Unternehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die anstelle eines festen monatlichen Gehalts Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen, sind sehr weitgehende Prüfungen vorzunehmen.
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