Ihr Anwalt für Internetstrafrecht in Düsseldorf und Viersen
Dieser Bereich des Strafrechts hat durch die ständig steigende Bedeutung der Nutzung digitaler Kommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen. Wenn wir von Cybercrime sprechen, so ziehen sich die von den Ermittlungsbehörden verfolgten Straftaten durch sämtliche Bereiche des Lebens. Denn hier geht es längst nicht mehr „nur“ um Datendiebstahl, Datenmanipulation, Sabotage und Computerbetrug. Computerkriminalität umfasst im weiteren Sinne auch Straftaten, die sich gegen das Internet, weitere Datennetze, informationstechnische Systeme oder deren Daten richten. Hierzu zählen unter anderem:
Hacking, Phishing, Identitätsdiebstahl, Verstöße gegen das Urheberrecht, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie, digitale Erpressung, Cyber Mobbing, Cybergrooming, Internetbetrug
Die Verteidigung gegen Vorwürfe aus dem Bereich der Internetkriminalität verlangt über bloße Detailkenntnis der Voraussetzungen der einzelnen Tatbestände hinaus eine Affinität zu technischen Hintergründen und Funktionsweisen der Computertechnik, den sozialen Medien, des Surface Webs und des Deep Webs, also den nicht durch Suchmaschinen indexierten Teil. Das Dark Web, welches nur durch den Tor Browser zugänglich ist, stellt nur einen kleinen Teil des Deep Webs dar.
Die Verfolgung von Straftaten im Bereich des Internetstrafrechts, bzw. des Cyber Crime richten sich sowohl gegen Unternehmen, als auch gegen Privatpersonen.
Wir vertreten und verteidigen unter anderem gegen folgende Deliktsvorwürfe:
1. Straftaten mit vorwiegend wirtschaftlichem Hintergrund:
- Ausspähen von Daten, § 202a StGB
- Datenhehlerei, § 202d StGB
- Geldwäsche, z.B. mit Bitcoin § 261 StGB
- Warenbetrug und Warenkreditbetrug, § 263 StGB
- Computerbetrug, § 263a StGB
- Fälschen beweiserheblicher Daten, § 269 StGB
- Datenveränderung, § 303a StGB
- Computersabotage, § 303b StGB
2. Straftaten zum Nachteil von Privatpersonen
- Cybergrooming, § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB
- Verbreitung gewalt- und tierpornographischer Inhalte, § 184a StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte, § 184 b StGB
- Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte, § 184 c StGB
- Sexuelle Belästigung, § 184 i StGB
- Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen, auch sog. Upskirting § 184 k StGB
- Nachstellung / Stalking, § 238 StGB
3. Ehrdelikte
- Straftaten der Beleidigung, § 185 StGB
- Übler Nachrede, § 186 StGB
- Verleumdung, § 187 StGB
Düsseldorf
Unsere Kanzlei befindet sich auf der Cecilienallee 42 in Düsseldorf-Golzheim. Parkplätze befinden sich gegenüber der Kanzlei am Rheinpark.
Viersen
Unsere Zweigstelle befindet sich auf dem Donker Weg 7 in Viersen, in dem Bereich zwischen dem Beckersweg und der Eichenstrasse. Wenn Sie von der Kölnischen Straße kommen, biegen Sie in die Bachstrasse ab und biegen dann nach etwa 1,4 km nach links in den Donker Weg.
Parkplätze befinden sich vor dem Haus.