Wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben steht fest, dass sich das strafrechtliche Verfahren im sogenannten Zwischenverfahren befindet. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft Ihre Ermittlungen abgeschlossen hat. Die Staatsanwaltschaft geht dann davon aus, dass aufgrund der gesammelten Informationen und Beweise einen hinreichenden Tatverdacht ermittelt zu haben, Ihre spätere Verurteilung wahrscheinlich ist. Die Anklageschrift wird Ihnen durch das zuständige Gericht zugestellt. Zugleich wird eine Frist zur Stellungnahme gesetzt. Innerhalb dieser Frist sollen Sie als Angeschuldigter erklären, ob Sie die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen. Sie können auch Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen. Hier sind Sie als nicht juristisch geschulter Angeschuldigter in der Regel überfordert. Auch hier muss unbedingt ein Verteidiger konsultiert werden. Wir werden zunächst Akteneinsicht beantragen. Zugleich werden wir eine Verlängerung der Frist zur Abgabe einer Erklärung auf die Anklageschrift bei Gericht beantragen. Wichtig ist, dass die Frist zur Abgabe einer Erklärung im Hinblick auf die Anklageschrift für Sie als Angeschuldigter keine Ausschlussfrist bedeutet. Wir können für Sie als Verteidiger jederzeit auch in einem späteren Verfahrensstadium Beweisanträge stellen bzw. Einwendungen erheben, ohne dass dies für Sie einen Nachteil bedeutet. Wichtig ist die gesetzte Frist im Grunde nur dafür, dass nun unbedingt ein Verteidiger beauftragt wird, der Ihnen zur Seite steht und der umgehend mit der Organisation Ihrer Verteidigung beginnt!
Düsseldorf
Unsere Kanzlei befindet sich auf der Cecilienallee 42 in Düsseldorf-Golzheim. Parkplätze befinden sich gegenüber der Kanzlei am Rheinpark.
Viersen
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