Bei der Verteidigung im Steuerstrafverfahren ist in besonderem Maße Schnelligkeit gefragt. Es gilt, das Steuerstrafmandat zu vermeiden, soweit dies in dem von Ihnen zugetragenen Verfahrensstadium noch möglich ist und Ihr Problem noch steuerrechtlich, also im Rahmen des Festsetzungsverfahrens, beigelegt werden kann.
Wir sichern Ihnen einen unverzüglichen vertraulichen Besprechungstermin zu. In komplexeren Steuerstrafverfahren arbeiten wir stets innerhalb unseres erfahrenen Strafverteidiger-Teams und ziehen gegebenenfalls noch einen externen Steuerberater hinzu.
Soweit Ihnen eine Steuerstraftat vorgeworfen wird, berücksichtigen Sie bitte, dass Ihr bisheriger Steuerberater möglicherweise ab sofort nicht mehr der Ansprechpartner Ihres Vertrauens sein kann. Dies liegt bereits darin begründet, dass sich dieser Steuerberater möglicherweise ebenfalls strafbar gemacht hat und daher Ihre wechselseitigen Interessen kontradiktorisch sind.