Sollten Sie bereits eine Ladung zum Gerichtstermin vor einem Strafgericht erhalten haben, so ist ebenfalls sofort ein Strafverteidiger zu beauftragen. Wir werden noch am selben Tag Akteneinsicht bei dem zuständigen Gericht beantragen und sofort telefonisch mit dem jeweiligen Vorsitzenden in Kontakt treten. Dies ist auch erforderlich, da unter Umständen der bereits anberaumte Termin zur Hauptverhandlung aufgrund der uns als Verteidiger zuvor zu gewährenden Akteneinsicht nicht zu halten ist. Wichtig ist für Sie zu wissen, dass noch nichts verloren ist und wir noch das gesamte Verteidigerspektrum zur Verfügung haben, auch wenn Sie im Ermittlungsverfahren keinen Verteidiger beauftragt hatten bzw. dieser untätig geblieben war. Nach Gewährung der Akteneinsicht werden wir das Verteidigungsziel festlegen und die Verteidigungsstrategie mit Ihnen erörtern.
Anfahrt – Ihr Weg zu uns
Unsere Kanzlei befindet sich in der Fußgängerzone, Hauptstraße 25 in 40597 Düsseldorf-Benrath. Sie erreichen uns mit dem Fahrrad, dem Auto oder der Bahn. Ein öffentliches Parkhaus findet sich in fußläufiger Nähe auf der Cäcilienstraße.
Navigation: Q-Park Cäcilienstraße 30, 40597 Düsseldorf
Freie Parkplätze gibt es am S-Bahnhof Benrath oder unter der Münchener Straße.
ÖPNV
Haltestelle Urdenbacher Allee:
U-Bahn: U 72,
Bus: 730,778,779,788,789,815,817
Von dort sind es noch etwa 5 Fußminuten
S-Bahnhof Benrath
S-Bahn: S6, S68
Von dort sind es noch etwa 8 Fußminuten
Viersen
Unsere Zweigstelle befindet sich auf dem Donker Weg 7 in Viersen, in dem Bereich zwischen dem Beckersweg und der Eichenstrasse. Wenn Sie von der Kölnischen Straße kommen, biegen Sie in die Bachstrasse ab und biegen dann nach etwa 1,4 km nach links in den Donker Weg.
Parkplätze befinden sich vor dem Haus.

