Wird Ihnen ein Urteil zugestellt, so ist zunächst festzustellen, ob dieses bereits mit einem Rechtskraftvermerk versehen ist. Dann nämlich ist das Urteil unanfechtbar geworden und jede weitere Verteidigung wäre zunächst aussichtslos. Wir würden als Ihr Verteidiger in diesem Fall prüfen, ob die Strafvollstreckung ausgesetzt werden kann. Auch prüfen wir die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens, die jedoch nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich ist.
Soweit das Urteil keinen Rechtskraftvermerk enthält, wird mit Zustellung die Notfrist zur Begründung des Rechtsmittels in Gang gesetzt. Wir haben dann, soweit wir mit der Durchführung des Rechtsmittels durch Sie beauftragt werden, einen Monat Zeit, dieses zu begründen. Wir unterscheiden die Rechtsmittel der Berufung und der Revision. Soweit das Rechtsmittel nach Verkündung eines amtsrichterlichen Urteils fristgemäß und unbestimmt eingelegt wurde, können wir noch die Entscheidung treffen, ob dieses Rechtsmittel als Berufung oder als Revision weitergeführt wird.
Exkurs Fahrerlaubnisentziehung
Besonders gravierend zeigen sich die Unterschiede von Berufung und Revision, wenn erstinstanzlich ein Urteil verkündet wurde, in dem Ihnen neben einer etwaigen Geldstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis bestimmt wurde. Die Entziehung einer Fahrerlaubnis wird grundsätzlich mit einer Sperrfrist versehen, die mindestens noch drei Monate dauert. Da bis zu einer Entscheidung über die Berufung in der Regel sechs Monate und mehr vergehen, ist in vielen Fällen die Sperrfrist bereits abgelaufen, bevor es zu einer Entscheidung des Berufungsgerichts kommt. Wenn das Berufungsgericht im Termin zur Berufungshauptverhandlung die Entziehung der Fahrerlaubnis aufrechterhält bestimmt es eine Sperrfrist, die mindestens drei Monate beträgt. Diese Sperrfrist beginnt dann erst am Tage der Berufungshauptverhandlung zu laufen. Daher kann es in diesen Fällen durchaus sinnvoll sein, die sogenannte Sprungrevision einzulegen. Dies bedeutet, dass die weitere Tatsacheninstanz der Berufung übersprungen wird und sogleich die Revision durchgeführt wird. Soweit dann das Revisionsgericht, welches in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung trifft, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die angeordnete Sperrfrist aufheben sollte, würden Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.
Ob ein Rechtsmittel als Berufung oder Revision geführt wird, kann nur von einem versierten Strafverteidiger beurteilt werden. Wir werden Sie umfassend über die Chancen und Risiken informieren und gemeinsam mit Ihnen eine Entscheidung treffen!
Anfahrt – Ihr Weg zu uns
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