Sollte Ihnen ein Strafbefehl zugestellt werden, ist unbedingt die Notfrist von zwei Wochen zu beachten, um einen Einspruch einzulegen. Diese Frist ist eine nicht verlängerbare Notfrist! Andernfalls wird der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen. Er ist dann nicht mehr anfechtbar.
Daher sollten Sie sofort einen Strafverteidiger anrufen. Wir werden für Sie noch am Tag der Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Zugleich werden wir Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht stellen und in den geeigneten Fällen auch Kontakt mit dem zuständigen Richter aufnehmen.
Welche Bedeutung hat der zugestellte Strafbefehl?
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Häufig ist es so, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mehr oder weniger ins Blaue hinein bei dem Amtsgericht beantragt. Im anschließenden Hauptverfahren können sich dennoch so große Zweifel ergeben, dass eine Einstellung des Verfahrens oder gar ein Freispruch erfolgt.