Sollte Ihnen ein Strafbefehl zugestellt werden, ist unbedingt die Notfrist von zwei Wochen zu beachten, um einen Einspruch einzulegen. Diese Frist ist eine nicht verlängerbare Notfrist! Andernfalls wird der Strafbefehl in Rechtskraft erwachsen. Er ist dann nicht mehr anfechtbar.
Daher sollten Sie sofort einen Strafverteidiger anrufen. Wir werden für Sie noch am Tag der Mandatierung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Zugleich werden wir Antrag auf Gewährung von Akteneinsicht stellen und in den geeigneten Fällen auch Kontakt mit dem zuständigen Richter aufnehmen.
Welche Bedeutung hat der zugestellte Strafbefehl?
Die Staatsanwaltschaft beantragt einen Strafbefehl bei dem zuständigen Amtsgericht, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Häufig ist es so, dass die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl mehr oder weniger ins Blaue hinein bei dem Amtsgericht beantragt. Im anschließenden Hauptverfahren können sich dennoch so große Zweifel ergeben, dass eine Einstellung des Verfahrens oder gar ein Freispruch erfolgt.
Düsseldorf
Unsere Kanzlei befindet sich auf der Cecilienallee 42 in Düsseldorf-Golzheim. Parkplätze befinden sich gegenüber der Kanzlei am Rheinpark.
Viersen
Unsere Zweigstelle befindet sich auf dem Donker Weg 7 in Viersen, in dem Bereich zwischen dem Beckersweg und der Eichenstrasse. Wenn Sie von der Kölnischen Straße kommen, biegen Sie in die Bachstrasse ab und biegen dann nach etwa 1,4 km nach links in den Donker Weg.
Parkplätze befinden sich vor dem Haus.