Ihr Anwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht
in Düsseldorf und Viersen bei Straftaten im Straßenverkehr
Wird Ihnen vorgeworfen Verkehrsunfallflucht begangen zu haben? Sind Sie als alkoholisierter oder unter Drogeneinfluss stehender Führer eines Fahrzeugs in eine Verkehrskontrolle der Polizei geraten? Haben Sie im Straßenverkehr im Zustand der Müdigkeit oder unter Medikamenteneinfluß einen Sachschaden oder Personenschaden verursacht? Wirft man Ihnen Gefährdung im Straßenverkehr vor? Wird Ihnen eine Straftat gemäß § 315 d StGB vorgeworfen? Sollen Sie ein sogenanntes verbotenes Kraftfahrzeugrennen durchgeführt oder an einem solchen teilgenommen haben? Sie hatten einen Verkehrsunfall, bei dem ein Unfallbeteiligter getötet oder verletzt wurde? Ihnen geht ein Anhörungsbogen zu, in dem Ihnen vorgeworfen wird, einen anderen Kraftfahrer genötigt zu haben?
In all diesen Konstellationen sollten Sie nicht ohne einen Verteidiger tätig werden. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige Konsultation eines Anwalts für Verkehrsrecht eine Aussage bei der Polizei tätigen.
Ihre Anwälte für Verkehrsrecht und Strafrecht in Düsseldorf und Viersen.
Verkehrsstrafrecht: Komplexe juristische Materie
Das Verkehrsstrafrecht bildet innerhalb des Gesamtstrafrechts eine Sondermaterie. Jedem Verkehrsteilnehmer kann es passieren, sich unvermittelt dem Vorwurf einer Verkehrsstraftat ausgesetzt zu sehen, obwohl man sich keinem Fehlverhalten bewusst ist.
Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht zeichnet sich im Strafverfahren dadurch aus, dass er die Komplexität der Rechtssache vollständig überblickt.
Das Gericht kann den Täter zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilen. Daneben kann die Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB entzogen oder gemäß § 44 StGB ein bis zu sechs Monate dauerndes Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt werden.
Im Falle der drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis sind die §§ 69 StGB und 111a StPO die zentralen Normen für den Strafverteidiger. In § 69 StGB ist bestimmt, bei welchen Taten dem Täter in der Regel die Fahrerlaubnis zu entziehen ist. Dies ist in folgenden Fällen der Fall:
- Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315 c StGB
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315 b StGB
- Verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB
- Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB, soweit der Täter weiß oder wissen kann das bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist.
Sobald wir Kenntnis davon erlangen, dass unserem Mandanten der Tatvorwurf eines der vorbezeichneten Delikte gemacht wird, konzentrieren wir die Verteidigung darauf, unseren Mandanten vor dem vorläufigen Entzug seiner Fahrerlaubnis zu bewahren. Soweit der Führerschein bereits durch die Polizei sichergestellt, bzw. beschlagnahmt worden ist, kann eine Schutzschrift in Einzelfällen geboten sein.
Im Falle des Vorwurfs der Trunkenheit im Straßenverkehr, soweit absolute Fahruntauglichkeit durch Feststellung einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr vorliegt, wird der Führerschein bei dem Beschuldigten sogleich an Ort und Stelle sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Auch der Erlass eines Beschlusses nach § 111a StPO durch das zuständige Amtsgericht mit der Folge der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ist häufige Folge, soweit dem Beschuldigten eine Verkehrsstraftat vorgeworfen wird.
Auch werden wir als Anwälte für Verkehrsrecht nach Akteneinsicht prüfen, ob eine Aufhebung des Beschlusses und damit der einstweilige Fortbestand der Fahrerlaubnis für Sie als unseren Mandanten erreicht werden kann. Der Zeitfaktor spielt hier selbstverständlich eine besondere Rolle und wird in unserem Verteidigungsansatz berücksichtigt.
Soweit anstelle der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Fahrverbot verhängt werden kann, richtet die Verteidigung auf dessen Abwendung. Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen einen Verteidigungsplan, der auch die mögliche Vermeidung des Fahrverbots miteinbezieht.
Die Tatvorwürfe der Gefährdung des Straßenverkehrs, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort entstehen häufig durch Kennzeichenanzeigen. In diesen Fällen steht die Fahrereigenschaft noch nicht für die Polizei fest. In diesen Fällen es ist von besonderer Bedeutung, dass der Beschuldigte sogleich den Strafverteidiger seines Vertrauens aufsucht und sich von diesem ausführlich beraten lässt, bevor er weitere Schritte veranlasst.
In den Fällen, in denen neben dem strafrechtlichen Vorwurf auch zugleich ein Verkehrsunfall verursacht wurde, muss berücksichtigt werden, dass die Meldung des Verkehrsunfalls bei der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bzw. Kaskoversicherung insoweit problematisch ist, als hiermit in der Regel zugleich die Fahrereigenschaft gegenüber der Versicherung mitgeteilt wird. Die Staatsanwaltschaft und auch später das erkennende Gericht können problemlos die Schadensanzeige des Beschuldigten bei der Versicherung beschlagnahmen. In der Regel sendet die Versicherung die Schadensanzeige ihres Versicherungsnehmers auch ohne gerichtlichen Beschluss an die Staatsanwaltschaft.
Andererseits stellt die Nicht-Meldung des Verkehrsunfalls innerhalb der sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Frist eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer dar. Dies führt in der Regel zu einem Regress der Versicherung bei dem Mandanten als Versicherungsnehmer. Auch das Sich-Entfernen vom Unfallort ohne dem Geschädigten die Feststellung der für die Regulierung erforderlichen Daten zu ermöglichen, stellt eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages dar, was ebenfalls zu einem Regress der Versicherung führt.
Insoweit ist es wichtig, dass der Beschuldigte sich sogleich an den Verteidiger seines Vertrauens wendet, und zwar bevor er sich gegenüber seiner Versicherung, gegenüber Dritten und gegenüber der Polizei in irgendeiner Weise äußert. Durch eine geschickte Strategie kann der Regress der Versicherung vermieden werden ohne zugleich seine Fahrereigenschaft gegenüber den Strafverfolgungsbehörden zu eröffnen.
Unsere Anwälte für Verkehrsrecht berücksichtigen bei Verkehrsstrafrechtsfällen ferner, dass bereits die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu erheblichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen bei dem Mandanten führen kann. Hier ist neben einer Abmahnung auch zu berücksichtigen, dass es in Einzelfällen auch zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen kann.
Die Verteidigung des Mandanten, dem eine fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, beansprucht das ganze Spektrum des Könnens unserer Strafverteidiger. Denn hier gilt es neben der richtigen Verteidigungsstrategie in besonderem Maße auch psychologische Sensibilität walten zu lassen. Zum einen stellt der Vorwurf der fahrlässigen Tötung für Sie als Mandanten eine besondere psychische Belastung dar. Zum anderen gilt es aber auch einen Weg zu finden, mit den Hinterbliebenen des Opfers in Kontakt zu treten, ohne deren besondere Befindlichkeiten außer Acht zu lassen.
Unsere Strafverteidiger können durch jahrzehntelange Berufserfahrung auf einen großen Erfahrungsschatz erfolgreicher Strafverteidigung zurückgreifen. Für Sie als Mandant ist dies von unschätzbarem Vorteil, da Sie sich in Ihrer besonderen Situation als Beschuldigter einer Straftat in besonderem Maße auf die Professionalität und das Fingerspitzengefühl Ihres Strafverteidigers verlassen müssen.
Dabei können Sie sich sicher sein, dass wir die für Sie individuell bestmögliche Verteidigungsstrategie erarbeiten, damit Ihre Belastung auf das unumgängliche Mindestmaß beschränkt wird. Hierfür stehen wir mit unserer langjährigen Erfahrung.
Düsseldorf
Unsere Kanzlei befindet sich auf der Cecilienallee 42 in Düsseldorf-Golzheim. Parkplätze befinden sich gegenüber der Kanzlei am Rheinpark.
Viersen
Unsere Zweigstelle befindet sich auf dem Donker Weg 7 in Viersen, in dem Bereich zwischen dem Beckersweg und der Eichenstrasse. Wenn Sie von der Kölnischen Straße kommen, biegen Sie in die Bachstrasse ab und biegen dann nach etwa 1,4 km nach links in den Donker Weg.
Parkplätze befinden sich vor dem Haus.